AGB´s
§1 Vertragsabschluss
Mit Zugang des vom Kunden unterzeichneten Auftrages bei Markus Schmidt kommt die Dienstleistung zustande, wenn Markus Schmidt nicht binnen 5 tagen nach Zugang des Auftrages gegenüber dem Kunden schriftlich ablehnt.
§2 Art und Umfang der Leistung
Art, Umfang und Ort der von Markus Schmidt zu erbringender Dienstleistung wird durch den Auftrag bestimmt.
Sofern nicht anders vereinbart, stellt Markus Schmidt das fÜr die Ausführung benötigte Material, Insbesondere Lebensmittel, Getränke, Geschirr, Gläser und weiteres Equiqment zur Verfügung oder stellt im Falle von Personaldienstleistung, seine Arbeitskraft zur Verfügung.
Nicht verbrauchte Lebensmittel und Getränke verbleiben nach Beendigung des Auftrages beim Kunden, es sein denn, Markus Schmidt verlangt bei entsprechender Gutschrift die Herausgabe.
§3 Ausführung und Abnahme
Markus Schmidt schuldet dem Kunden die Leistung in dem festghaltenen Auftrag. Beanstandung wegen offensichtlicher Mängel sind Markus Schmidt unverzüglich, schriftlich mitzuteilen. Verspätete gerügte Beanstandungen rechfertigen keine Minderung der Vergütung.
Wegen offensichtlicher Mängel ist der Anspruch des Kunden auf das Recht zur Nacherfüllung beschränkt, soweit sie nicht in seinem vollem Umfang liegen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie von Markus Schmidt verweigert, kann der Kunde nicht die Vergütung mindern, sondern vom Auftrag zurück treten.
Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde diese nicht spätestens zum Abschluß der Rechnung gegenüber Markus Schmidt beanstandet hat.
§4 Vergütung
Vorbehaltlich anderer individuellen Vereinbarungen gilt für den Auftrag von Markus Schmidt die zu dem Zeitpunkt der unterzeichneten Auftragsbestätigung der Preise als vereinbart. Es handelt sich dabei um Nettopreise zzgl. der jeweils zur Leistungszeit geltenden Mehrwertssteuer. Ist ein Preis nicht bestimmt, ist Markus Schmidt berechtigt, einen angemessenen Preis nach beliebigem ermessen zu bestimmen.
Auf Sonn- & Feiertage werden auf den regulären Stundensatz 50% Aufschlag berechnet.
Markus Schmidt ist berechtigt, die Preise während der Auftragsdauer nach Absprache zu erhöhen. Bei Erhöhung der Preise ist der Kunde berechtigt, den Auftrag mit einer Kündigung innerhalb von 2 Wochen zu kündigen. In diesem Fall gelten die vereinbarten Preise des am Anfang abgeschlossenen Auftrages.
§5 Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart ist bei allen Aufträgen und erbrachten Dienstleistungen ein Zahlungsziel von nicht länger als 5 Werktagen zu erbringen.
Ein Skontoabzug ist nicht zulässig, wenn dieser nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
§6 Kündigung , Abstandsentschädigung
Bei Kündigung/ Auflösung des Auftrages aus wichtigem Grund muß eine Kündigungsfrist von 4 Wochen eingehalten werden oder eine beiderseitige Aufhebung erstellt werden.
Bei Nichteinhaltung kann der Kunde eine angemessene Vertragsverlust beantragen. Sollte den Grund der Kunde zu vertreten haben steht Markus Schmidt eine Abstandsentschädigung von 30% bei Kündigung des Vertrages bis zu 15 Werktage vor Ausführungsbeginn, 60% bei Kündigung bis 7 Werktage vor Ausführungsbeginn, danach in Höhe von 90% des Angebotspreises zu. Dem Kunde ist der Nachweis gestattet, dass Markus Schmidt durch die Kündigung kein Schaden oder ein wesentlich niedriegerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
§7 Haftung
Die Haftung von Markus Schmidt wegen Beschädigung des Eigentums des Kunden ist auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt.
Der Kunde haftet, auch für seine Gäste und Kunden, Markus Schmidt gegenüber für Beschädigungen und Verlust dessen Materials, das sich zum Zwecke der Vereinbarung im räumlichen gegenständlichen Bereich des Kunden befindet und nicht ausschließlich dem Zugriff von Markus Schmidt unterliegt. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, das er den Schaden und den Verlust nicht zu vertreten hat.
Ferner muß bei Aufträgen im Cateringbereich jede Partei eine Betriebshaftpflichtversichung nachweisen können.
§ 8 Verschwiegenheitsvereinbarung
Markus Schmidt und der jeweilige Auftraggeber sind im Rahmen des Auftrages/ der Zusammenarbeit eine gegenseitige Verschwiegenheit im Umfang, Aufgabenbereich und Preise des Auftrages eingegangen.
Ohne schriftliche Einwilligung werden vertrauliche Unterlagen, Aussagen und Informationen nicht an Dritte herausgegeben. Bis 2 Jahre nach Ausführung des Auftrages.
§ 9 Schlussbestimmung
Sollte eine Klausel dieser Vereinbarung unwirksam sein oder unwirksam werden, so verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu vereinbaren, die der unwirksamen Klausel weitestgehend Nahe kommt.